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Urkundliche Ersterwähnung

Bereits im Jahr 997 findet man in dem Urkundenbuch von Schmidt den Ort „Gerwardeshusen“. Dabei handelt es sich aber nachweislich nicht um unser Gerbershausen.

Lange Zeit ging man von der urkundlichen Ersterwähnung im Jahre 1120 aus, denn im Urkundenbuch Band II von Herrn Wenck aus dem Jahre 1789, UB 64, steht folgende Überlieferung: „1120 schenkte die edle Frau Lucia dem Kloster Helmarshausen 2 Hufen Land in Gerwardeshuson.“  Diese Jahreszahl wurde von mehreren bekannten Heimatforschern übernommen.

Nach Kenntnisstand von März 2017 handelt es sich aber bei beiden oben genannten Ortschaften NICHT um unser heutiges Gerbershausen. 

Als gesichertes Datum der urkundlichen Ersterwähnung für unser Dorf gilt das Jahr 1221.

Erzbischof Siegfried II. von Mainz bestätigt darin in der Urkunde Nr. 213, am 11.November 1221 die Besitzungen des Klosters Beuren. Hierin ist die Rede von "Gerwardishusen" - nachweislich und eindeutig unser jetziges Gerbershausen. (siehe „Urkundenbuch des Eichsfeldes Teil 1“ bearbeitet von Aloys Schmidt, Magdeburg 1933, Seite 126)

sprachliche Entwicklung des Ortsnamens

Im Laufe der vergangenen Jahrhunderte hat unser heutiger Ortsname einen vielseitigen Sprachwandel durchlaufen. Von „Gerwardishusen“ im 13. Jahrhundert, bildeten sich im 14. Jahrhundert allmählich die Ortsnamen „Gerwardeshausen“, „Gerwardehusen“ und „Gerwartshusen“ heraus. Im 15. Jahrhundert sprach man dann von „Gerbichshausen“, das sich im 17. Jahrhundert über „Gerbißhausen“ und „Gerbeschhausen“ schließlich neuhochdeutsch später hin zu Gerbershausen weiterentwickelt hat.

Der Name setzt sich zusammen aus dem Personennamen „Gerward“ (im Genitiv Singular) und dem Grundwort „-husen“ (= „bei den Häusern“). Gerbershausen bezeichnet also die Siedlung eines Gerward. Dieser war vermutlich der Ortsgründer oder der erste Schulze.